Eine Stiftung für die Oberengadiner

Die Stiftung Hans und Engelina Gabriel-Brunold zugunsten der Einwohnerinnen und Einwohner des Oberengadins wurde am 30.04.2003 im Handelsregister eingetragen. Sie hat ihren Sitz in Samedan GR und steht unter der Aufsicht der Finanzverwaltung des Kantons Graubünden. Die Stiftung ist steuerbefreit. Sie können Ihre Spende an die Stiftung also von den Einkommenssteuern abziehen. Alle Stiftungsratsmitglieder wohnen im Oberengadin und arbeiten auf freiwilliger Basis.

Zweck der Stiftung

Die Stiftung wird zugunsten der Einwohner und Einwohnerinnen der Oberengadiner Gemeinden errichtet. Sie bezweckt, in sozialen Härtefällen mit Beiträgen aus dem Stiftungsertrag finanzielle Notlagen zu mildern, z.B. bei ungedeckten Krankheitskosten. Die Stiftung richtet ihre Beiträge dann aus, wenn weder die Begünstigten selber noch zuständige Versicherungen oder private oder öffentliche Institutionen für diese Kosten aufkommen können.

HR-Eintrag

Spenden

Es gibt viele Gelegenheiten für soziales Engagement. Mit einer Spende zugunsten benachteiligter Menschen können Sie Gutes bewirken. Die Stiftung setzt das Geld ein, um damit unbürokratisch Menschen zu unterstützen, die akut Hilfe brauchen.

Einen Glücksmoment bescheren

Es gibt auch im Oberengadin Menschen, die nicht auf der Sonnenseite des Lebens stehen. Schon eine kleine Unterstützung kann manchmal ein grosses Problem lösen. Mit Ihrer Spende können Sie solchen Mitmenschen einen Glücksmoment bescheren.

Trauerspenden

Viele Menschen haben den Wunsch, über ihren Tod hinaus Gutes zu tun. Vielleicht möchten Sie auch anstelle von Blumenspenden eine gemeinnützige Institution berücksichtigen. Mit einer Gedenkspende an die Stiftung Hans und Engelina Gabriel-Brunold helfen Sie oder Ihre Angehörigen bedürftigen Menschen im Oberengadin ganz unmittelbar. Für Angehörige ist es tröstlich zu wissen, dass damit Gutes geschieht im Sinn des/der Verstorbenen.

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hilfe beantragen

Wir empfehlen Ihnen, das Gesuch in Zusammenarbeit mit einer Beratungsstelle, einem Sozialdienst oder einer Vertrauensperson einzureichen.

Um Ihr Gesuch zu prüfen, ist der Stiftungsrat auf folgende Angaben angewiesen:

Personalien (Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum)
Finanzielle Situation (Budget, Einnahmen, Ausgaben, laufende Verpflichtungen, Vermögen, Schulden).
Situationsbericht (Grund der finanziellen Probleme und aktueller Stand).
Konkreter Betrag (Zweck und Höhe der Hilfe).
Werden andere Stiftungen und Institutionen angefragt, unterbreiten Sie uns bitte einen Finanzierungsvorschlag.

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