Zweck der Stiftung
Die Stiftung wird zugunsten der Einwohner und Einwohnerinnen der Oberengadiner Gemeinden errichtet. Sie bezweckt, in sozialen Härtefällen mit Beiträgen aus dem Stiftungsertrag finanzielle Notlagen zu mildern, z.B. bei ungedeckten Krankheitskosten. Die Stiftung richtet ihre Beiträge dann aus, wenn weder die Begünstigten selber noch zuständige Versicherungen oder private oder öffentliche Institutionen für diese Kosten aufkommen können.
HR-Eintrag